Fristverlängerung beim Steuerschalter-Austausch im Saarland

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Wie uns der Fachbereich "Gesetzliches Mess- und Eichwesen" des LUA des Saarlandes mitteilte, wird die Umrüstungsfrist für "Sening"-Steuerschalter vom 30.06.09 bis zum 30.09.09 verlängert. Davon betroffen sind alle Steuerschalter-Messanlagen der Tankwagen, die 2008 erstmals oder wiederkehrend geeicht wurden.

Fahrzeuge, die 2009 nachgeeicht werden müssen, werden im Zuge der Nacheichung auf den neuen "Sening"-Steuerschalter umgerüstet. Bitte vereinbaren Sie den Termin für die Nacheichung rechtzeitig mit unserem Herrn Stapf! Erfahrungsgemäß werden die Eichtermine im 4. Quartal knapp! Erschwerend kommt im Falle der Steuerschalter-Umrüstung hinzu, dass wir auch den passenden Steuerschalter vorrätig haben müssen.

Für Sie als Betreiber mit Sitz im Saarland bedeutet dies:

  • Unhabhängig von eventuell abweichenden Regelungen in anderen Bundesländern bleibt die Verpflichtung zur Umrüstung bestehen.
  • Die Umrüstung muss bei Fahrzeugen, die 2008 zum letzten Mal geeicht wurden, bis zum 30.09.09 erfolgen.
  • Die Umrüstung muss bei Fahrzeugen, die 2007 zum letzten Mal geeicht wurden, im Zuge der turnusgemäßen Nacheichung bis zum 31.12.09 erfolgen.
  • Der Steuerschalter muss entweder durch die neue Ausführung ersetzt werden oder
  • die Messanlage muss auf vollelektronische Ventilsteuerung umgebaut werden (abhängig vom eingebauten Tankwagenrechner).

Für Rückfragen und Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an:

Reinhard Stapf - G. Schütz GmbH, Saarlouis

Tel.: +49.6831.940 9.30

(msch)

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