Neue Bestimmungen für die Aufstellung von GFK Tanks

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Seit 1972 dürfen GFK-Sicherheitstanks außerhalb von Wasserschutzgebieten ohne Auffangwanne oder Auffangraum aufgestellt werden. Dies ändert sich auch mit Einführung der überarbeiteten Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) 785 und 791 nicht.

Allerdings gelten ab 01. Januar 2010 für Neuanlagen neue Anforderungen an die Boden- bzw. Aufstellflächen. Der flüssigkeitsdichte Boden wird durch eine flüssigkeitsundurchlässige Dichtfläche mit Aufkantung ersetzt. Als Alternative können flüssigkeitsundurchlässige Wandabschlüsse und eine Türschwelle vorgesehen werden.

Der Arbeitskreis GFK-Sicherheitstanks hat deshalb ein leicht zu handhabendes System flüssigkeitsundurchlässiger Dichtelemente entwickelt, mit welchen erstmals die gesamte Fläche unter der Tankanlage inklusive Verbindungsleitungen einfach ausgelegt und abgesichert werden kann.

(AH)

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