Abgasuntersuchung: Plakette entfällt - Prüfung bleibt

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Ab dem 1. Januar 2010 werden in Deutschland keine Plaketten für die bestandene Abgasuntersuchung (AU) mehr auf die vorderen Fahrzeugkennzeichen geklebt. Grund: Die AU wird Teil der üblichen Hauptuntersuchung. Die sechseckige farbige Plakette hat bisher die bestandene AU dokumentiert, die 1985 für Fahrzeuge mit Ottomotor und 1993 für Fahrzeuge mit Dieselmotor als Abgassonderuntersuchung erstmals eingeführt wurde. Laut TÜV Rheinland werden im kommenden Jahr nach der Hauptuntersuchung des Wagens auch alle abgelaufenen sechseckigen AU-Plaketten entfernt. Damit dies nicht mit Beschädigungen auf dem vorderen Fahrzeugkennzeichen einhergeht, wird eine Reparaturplakette für die Trägerplatte angeboten. Besonders wichtig: "An den Gebühren ändert sich durch die neue Regelung nichts, weil die Dienstleistung dieselbe bleibt", sagt Gerd Mylius, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland.
Selbst für den Sonderfall, in dem ein Autofahrer über den Jahreswechsel seinen 2009er-TÜV-Termin versäumt hat und seine HU-Plakette rückdatiert werden muss, gibt es für ihn keine neue AU-Plakette. Die letzten AU-Plaketten sind grün und datieren auf das Jahr 2012. Sie wurden 2009 auf Neufahrzeuge geklebt, die sich der Hauptuntersuchung nach drei Jahren zum ersten Mal unterziehen müssen. 2010 und 2011 sind die Plakettensechsecke übrigens braun beziehungsweise rosafarbig.
Die Kombination der beiden Prüfungen stellt eine erhebliche Verfahrensvereinfachung dar. Bei Motorrädern ist übrigens bereits seit 2006 die AU Bestandteil der Hauptuntersuchung und wird durch die runde TÜV-Plakette dokumentiert. Ob Ottomotor mit oder ohne Katalysator, ob Dieselmotor oder Motor mit elektronischer On Board Diagnose (OBD) - alle müssen nachweisen, dass die Istwerte mit den festgelegten Sollwerten einschließlich der vorgegebenen Toleranzen übereinstimmen.

(Quelle: Brennstoffspiegel)

(EK)

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