Abwrackprämie für Heizkessel / Photovoltaik-Förderung

von

Rotex-Öl-Brennwertkessel

Das Saarland hat eine Abwrackprämie für Heizkessel, kombiniert mit einem Förderpaket für Photovoltaik-Anlagen aufgelegt. Gefördert wird der Austausch von Heizkesseln, die älter als 15 Jahre sind sowie die Montage von Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 2 kWp. Sowohl der Kesseltausch als auch der Bau einer Photovoltaikanlage werden mit jeweils € 1.000,- gefördert.

Wie das saarländische Ministerium für Umwelt in seiner Pressemtteilung vom 30.06.09 angibt, wurden zweieinhalb Millionen Euro für diese Fördermaßnahme zur Verfügung gestellt. D.h.: Es können 2.500 Anlagen gefördert werden. Die Zuteilung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseinganges (Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!).

Förderanträge finden Sie auf dem Energie-Server des Saarlandes unter "Förderung".

 

Tausch eines 15 Jahre alten Heizkessels gegen ein Brennwertgerät:

  • Die Umweltprämie für Brennwertheizungen beträgt je Kessel 1.000 Euro.
  • Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Austausch, Einbau und Anschaffung von öl-, erdgas- und flüssiggasbetriebenen Heizkesseln mit Brennwerttechnik (gasbetriebene Heizkessel müssen einen Modulationsbereich von 30-100 % aufweisen) bei gleichzeitigem Austausch, Einbau und Anschaffung einer Umwälzpumpe mindestens Energieeffizienzklasse A (sofern eine Umwälzpumpe mindestens Effizienzklasse A nicht bereits eingebaut ist).
  • Es werden nur Anlagen gefördert, die bis zum Tausch mit Koks, Erdgas, Erdöl oder Flüssiggas betrieben werden, mindestens 15 Jahre alt sind und nicht der gesetzlichen Austauschpflicht unterliegen.
  • Gebrauchte Anlagen und Eigenbauten sind nicht förderfähig. 
  • Die Einhaltung der genannten Anforderungen ist durch eine Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeisters zusammen mit der Abnahmebescheinigung des Neukessels nachzuweisen. Es sind ebenso die entsprechenden Rechnungsbelege als Nachweis beizufügen.

Dachmontage einer Photovoltaik-Analge:

  • Einen Betrag von 1.000 Euro gibt es auch für jede Dachfotovoltaikanlage. Davon abweichend erhalten Schulen für Fotovoltaikanlagen je Kilowatt installierte Leistung eine Förderung von 2.600 Euro, höchstens jedoch 10.000 Euro. Bei Fotovoltaikanlagen mit besonderer architektonischer Gestaltung, die als Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben gefördert werden, erfolgt eine Förderung mit bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung beträgt in diesen Fällen höchstens 100.000 € je Maßnahme. 
  • Zuwendungsfähig ist die Errichtung
    • an Schulen ab einer installierten Spitzenleistung von 1 Kilowatt,
    • auf Dächern ab einer installierten Spitzenleistung von 2 Kilowatt,
    • als Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben für besondere architektonische Gestaltung ab einer installierten Spitzenleistung von 2 Kilowatt.
  • Gefördert werden nur solche Fotovoltaikanlagen, die eine Zulassung nach IEC 61215 bzw. IEC 61646 (Zertifikate „TÜV-Rheinland“ oder „ISPRA“) besitzen.
  • Gebrauchte Anlagen, Eigenbauten und Eigenleistungen sind auch bei der Förderung von Fotovoltaikanlagen nicht förderfähig.

(msch)

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