Feuerlöscher: Beginn der ersten zwei Jahre geklärt

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Der Beginn des Zweijahresintervalls mit anschließender vorgeschriebener Prüffrist ist gleichbedeutend mit dem Herstellungsdatum. Dies hat der Bund-Länder-Fachausschuss für Gefahrgut auf seiner Frühjahrssitzung erklärt.
Die Erklärung wurde notwendig, da auf Seiten der Hersteller von Feuerlöschern diskutiert wurde, ob der Beginn der zwei Jahre gleichbedeutend mit dem Zeitpunkt der Herstellung sei oder mit dem Zeitpunktes des Verkaufs eines Feuerlöschers.
In Deutschland muss ein Feuerlöscher regelmäßig und spätestens alle zwei Jahre überprüft werden. Erst mit der ordnungsgemäßen Überprüfung erhält er eine Prüfplakette, auf der ersichtlich ist, wann er zuletzt überprüft wurde. Es muss außerdem sichtbar sein, wer den Feuerlöscher überprüft hat.

(Quelle: LTV e.V. - AKTUELL 04/2009 zitiert nach VEH-REGIONALINFO AUSGABE 06/2009)

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