Neue EU-Verordnung zum Herunterladen der Fahrerdaten

von

Fahrerkarte

In der
"VERORDNUNG (EU) Nr. 581/2010 DER KOMMISSION vom 1. Juli 2010 zur Festlegung der Höchstzeiträume für das Herunterladen relevanter Daten von Fahrzeugeinheiten und Fahrerkarten"
wird bei den Gründen unter (3) eine Vereinfachung der Handhabung der Daten der Fahrerkarte genannt:

  • "Zur Bestimmung der Höchstzeiträume für das Herunterladen von Daten sollten lediglich die Tage gezählt werden, an denen eine Tätigkeit aufgezeichnet wurde."

Die unter Artikel 1 (3) b) genannten 28 Tage für die Fahrerkarte gelten damit für 28 Tage, an denen Daten angefallen sind. Besonders bei Aushilfsfahrern kann also der Zeitraum zwischen zwei Auslesevorgängen deutlich länger sein:

  • Die Fahrerkarte eines Aushilfsfahrers, der nur samstags fährt muss demnach nur noch "circa zweimal im Jahr" ausgelesen werden!

Die Verordnung wurde am 01.07.2010 veröffentlicht und tritt am 01.10.2010 in Kraft.

(msch)

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